Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich Arbeitnehmer sowie kleinere und mittlere Unternehmen. Streitigkeiten entstehen in der Regel bei Kündigungen, wo eine Beratung gerade für Arbeitgeber schon vor Ausspruch der Kündigung wichtig ist. Aber auch der Arbeitnehmer merkt oft schon sehr früh, dass eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag ansteht und sollte sich bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Bei einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht trägt die Partei, die gewinnt, keine Kosten. Die Gegenseite muss dann alle Kosten tragen, auch die Anwaltskosten des Gewinners. Aufgrund der Sonderregelung in § 12a Arbeitsgerichtsgesetz trägt der Arbeitnehmer, auch wenn er gewinnt, die eigenen angefallenen Rechtsanwaltskosten. Gleiches gilt für den Arbeitgeber, weswegen der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung angeraten wird, bevor es zum Streit kommt.

Vielfach sind auch Streitigkeiten im Bereich von Urlaub und Urlaubsabgeltung, Überstunden, Mindestlohn, Anwendung von Tarifverträgen sowie mit dem Arbeitszeugnis zu klären. Hier ist immer mit viel Feingefühl vorzugehen, da in der Regel auch Fragen völlig außerhalb der rein rechtlichen Beurteilung zu klären sind.

Ich unterstütze Sie gern bei der Lösung Ihrer Fragen und Probleme.