Familienrecht
Im Bereich des Familienrecht stehen klassisch die Probleme nach einer Trennung der Ehepartner an. Hier sind Fragen zum Unterhalt des Ehepartners, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie zur Scheidung zu besprechen und zu klären.
Ähnliche Fragen bestehen auch, wenn keine Ehe geschlossen wurde, wobei es immer häufiger auch um das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter getrennt lebender Eltern geht.
Ein Rechtsanwalt muss dabei sehr auf den jeweiligen Einzelfall eingehen. Standardlösungen verbieten sich in diesem Bereich noch mehr als in allen anderen Rechtsbereichen. In keinem anderen Bereich ist so das ganze Leben betroffen, sodass viel Einfühlungsvermögen gefordert ist, zumal die Emotionen oftmals den Blick auf die Realität trüben oder auch versperren.
Neben diesen rein familienrechtlichen Themen muss bei einer Trennung auch vieles mehr geklärt werden. Was passiert etwa mit einem gemeinsamen Haus oder einer gemeinsamen Eigentumswohnung? Welche mietvertraglichen Änderungen müssen folgen? Wie sieht es zukünftig steuerrechtlich aus? Welche erbrechtlichen Folgen ergeben sich?
Aufgrund meines breiten Beratungsspektrums kann ich Ihnen umfassend mit Rat und Tat sowie viel Einfühlungsvermögen zur Seite stehen, damit Sie den neuen Lebensabschnitt bewältigen können.
Auf Wunsch kann auch eine online Scheidung erfolgen. Lesen Sie hierzu bitte die folgenden Hinweise.