Ihr Anwalt
Ich wurde 1970 in Saarbrücken geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft legte ich 1994 das erste juristische Staatsexamen an der Universität des Saarlandes ab. Meine Referendarzeit absolvierte ich im Landgerichtsbezirk Saarbrücken, am Finanzgericht Saarbrücken und bei der Hewlett-Packard Company in Böblingen. Das zweite juristische Staatsexamen schloss sich 1997 an.
1997 wurde ich als Rechtsanwalt zugelassen und damit berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Als Fremdsprachen beherrsche ich Englisch und Französisch.
An meiner Tätigkeit reizen mich insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit meinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten.
Nach meiner Überzeugung bedarf es einer über die kompetente Beratung hinausgehenden Betreuung und Begleitung, während derer sich der Mandant gut aufgehoben fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.
Bei den aufgeführten Rechtsgebieten handelt es sich lediglich um Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, wobei ich Sie auch in weiteren Bereichen gerne beraten und Ihre Anliegen bearbeiten kann.
Für mich ist es aber auch selbstverständlich, Ihnen offen mitzuteilen, wenn Ihr Rechtsproblem nicht oder nicht mit der erforderlichen Rechtssicherheit von mir bearbeitet werden kann. Sofern mir dies möglich ist, empfehle ich Ihnen dann einen Kollegen, bei dem Sie in diesem Falle besser aufgehoben sind.
Auch wenn ich an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten für Sie auftreten darf, sehe ich das von einem unbeteiligten Richter gesprochene Urteil nicht immer als beste Lösung an. Auch sind nicht alle Urteile gut oder richtig. Wenn es sich daher anbietet, bin ich auch bestrebt, außergerichtliche Lösungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte für Sie zu erreichen. Denn diese erweisen sich für Sie als Mandanten oft als kostengünstiger und zeitsparender, so dass eine schnelle Rückkehr zum Alltag erfolgen kann. Was für Sie bei Ihrem konkreten Problem jedoch sinnvoll ist, müssen wir einfach besprechen.
Dieses Prinzip kann nur auf der Basis fundierter Rechtskenntnisse funktionieren. Deshalb betrachte ich laufende Fortbildung als elementaren Bestandteil meiner anwaltlichen Tätigkeit.