Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht geht es im zivilrechtlichen Bereich vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen nach Verkehrsunfällen. Die Versicherungen wollen oft mit fadenscheinigen Argumenten immer weniger regulieren, sodass auch bei einfachen Fällen, die Bearbeitung ohne anwaltliche Hilfe sehr häufig zu nicht akzeptablen Einbußen für Sie führt. Neben den Schäden am Fahrzeug sind auch Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei einem Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die Regulierungspraxis vieler Versicherungen führt leider dazu, dass ich immer häufiger Klage bei Gericht einreichen muss.
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) und Verkehrsstrafverfahren (z.B. Trunkenheitsfahrt) geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten und dem Fahrverbot oder auch dem Entzug der Fahrerlaubnis. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt zu vermeiden.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte gerade in dem Bereich des Verkehrsrecht bestehen, da es mir damit einfacher ist, Sie ohne Berücksichtigung von Kosten für Gericht, Sachverständige etc. zu beraten und zu vertreten.
Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen auch mit Unterstützung externer Sachverständiger (so etwa bei der Auswertung von Geschwindigkeitsverstößen, bei Abstandsmessungen oder Beurteilung von Blutalkohol). Die Kosten für externe Sachverständige trägt in aller Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.