Miet- und Pachtrecht
Das Mietrecht wurde gerade in den letzten Jahren immer komplizierter, was auf zusätzliche gesetzliche Regelungen und die vielfältige Rechtsprechung zurückzuführen ist. Vieles wird hierzu im Internet nicht gut oder oft auch völlig falsch dargestellt. Dadurch ergeben sich Streitigkeiten aber auch Missverständnisse zwischen Mieter und Vermieter. Dies gilt für das Wohnungsmietrecht aber auch das Gewerbemietrecht.
Beim Wohnungsmietrecht geht es vielfach um die Frage, welche Regelungen in Mietverträgen wirksam sind oder wie sie zu verstehen sind. Dies betrifft u.a. die Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz. Mieterhöhungen sind oftmals streitig, aber auch Mietminderungen bei Mängeln. Für Vermieter sind Mietrückstände und die Wohnungsräumung zu klären. Bei Mietern sind die Betriebskostenabrechnungen zusätzlich häufig ein Streitpunkt, da durch Vermieter oder Verwaltungen immer wieder nicht korrekt abgerechnet wird. Auch die Rückzahlung der Kaution nach dem Ende des Mietverhältnisses führt in vielen Fällen zu Streitigkeiten.
Bei dem Gewerbemietrecht ist eine Beratung vor Abschluss eines mehrjährigen Vertrages dringend anzuraten. Aber auch hier spielt die Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen und den Betriebskosten eine immer größere Rolle. Leider ist auch in diesem Bereich die Frage der Mietrückstände und notwendiger Räumungen ein Problem. Beachtet werden muss auch oft der Zusammenhang zwischen Mietrückständen und Insolvenzrecht.
Das Pachtrecht ist in vielen Bereichen, insbesondere bezüglich der Streitigkeiten, dem Gewerbemietrecht ähnlich. Vielfach geht es aber auch um Probleme bei der Landpacht, so den Wegerechten, Verpflichtungen zur Pflege, u.a..
Da ich seit Jahren Mieter und Vermieter sowie Pächter und Verpächter vertrete, kann ich die jeweiligen Problempunkte und möglichen Reaktionen der anderen Seite gut beurteilen. Aufgrund meiner Tätigkeit in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen können übergreifende Beratungen und Bezüge beachtet werden, was immer mehr notwendig ist. So kann das Insolvenzrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Grundstückrecht, das Nießbrauchsrecht, das Familienrecht, das Steuerrecht und vieles mehr in die Beratung einfließen und hilft Ihnen bei einer umfassenden Lösung.