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Fachgebiet

Arbeitsrecht

Ich vertrete Arbeitnehmer sowie kleinere und mittlere Unternehmen – einfühlsam und mit Feingefühl, denn im Arbeitsrecht zählen oft auch Fragen außerhalb der rein rechtlichen Beurteilung.

Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich Arbeitnehmer sowie kleinere und mittlere Unternehmen. Streitigkeiten entstehen in der Regel bei Kündigungen, wo eine Beratung gerade für Arbeitgeber schon vor Ausspruch der Kündigung wichtig ist. Ein Formfehler, eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Anhörung kann die Kündigung unwirksam machen – mit erheblichen finanziellen Folgen.

Aber auch der Arbeitnehmer merkt oft schon sehr früh, dass eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag ansteht, und sollte sich rechtzeitig bei einem Rechtsanwalt beraten lassen. Wer erst nach Erhalt der Kündigung reagiert, verliert oft wertvolle Zeit – die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden.

Eine Besonderheit des Arbeitsrechts: Bei einem Rechtsstreit vor dem Zivilgericht trägt die Partei, die gewinnt, keine Kosten. Die Gegenseite muss dann alle Kosten tragen, auch die Anwaltskosten des Gewinners. Aufgrund der Sonderregelung in § 12a Arbeitsgerichtsgesetz trägt der Arbeitnehmer jedoch – auch wenn er gewinnt – die eigenen angefallenen Rechtsanwaltskosten. Gleiches gilt für den Arbeitgeber. Deshalb ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung dringend anzuraten, bevor es zum Streit kommt.

Urlaub, Überstunden und Arbeitszeugnis

Vielfach sind auch Streitigkeiten im Bereich von Urlaub und Urlaubsabgeltung, Überstunden, Mindestlohn, Anwendung von Tarifverträgen sowie mit dem Arbeitszeugnis zu klären. Hier ist immer mit viel Feingefühl vorzugehen, da in der Regel auch Fragen völlig außerhalb der rein rechtlichen Beurteilung zu klären sind – gerade dann, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und fortgeführt werden soll.

Ich unterstütze Sie gern bei der Lösung Ihrer Fragen und Probleme – und zwar so, dass nicht jeder Schritt unnötig Öl ins Feuer gießt. Oft lässt sich ein tragfähiger Kompromiss finden, der für beide Seiten besser ist als ein langes, belastendes Verfahren.


Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Kündigung & Kündigungsschutz
Für Arbeitnehmer: Prüfung der Kündigung und fristgerechte Erhebung der Kündigungsschutzklage.
Für Arbeitgeber: Beratung schon vor Ausspruch der Kündigung.
Aufhebungsvertrag
Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen – insbesondere im Hinblick auf Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Zeugnisregelung.
Urlaub, Überstunden, Mindestlohn
Durchsetzung von Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung und Ansprüchen aus Mindestlohn und Tarifverträgen.
Arbeitszeugnis
Prüfung und ggf. Korrektur des Arbeitszeugnisses – damit es Ihnen auf dem weiteren Berufsweg nicht im Weg steht.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah.
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Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Sehr schnell. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – selbst wenn sie fehlerhaft war. Wer zögert, verliert also wertvolle Zeit. Vereinbaren Sie so früh wie möglich einen Termin.
Weil ein Formfehler, eine versäumte Frist oder eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats die Kündigung unwirksam machen kann. Die Folgen reichen von Annahmeverzugslohn über Abfindung bis zur Weiterbeschäftigung – mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Eine kurze Beratung vor dem Schritt ist fast immer günstiger als die spätere Korrektur.
Aufgrund der Sonderregelung in § 12a Arbeitsgerichtsgesetz trägt jede Partei – auch die gewinnende – in erster Instanz die eigenen Anwaltskosten selbst. Das gilt für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Eine Rechtsschutzversicherung, die vor dem Streit abgeschlossen wurde, nimmt diese Kosten von Ihnen.
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig, auch wenn er manchmal so präsentiert wird, als wäre er unvermeidlich. Vor der Unterschrift sollte er anwaltlich geprüft werden – insbesondere wegen der möglichen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und der Höhe einer eventuellen Abfindung.

Arbeitsrecht ist immer auch Beziehungsarbeit

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so persönlich wie das Arbeitsrecht. Es geht um die berufliche Existenz, oft um das Selbstverständnis und fast immer um ein Verhältnis, das jahrelang gewachsen ist – und jetzt unter Druck steht. Gerade deshalb zählt hier nicht nur die juristische Argumentation, sondern auch das Gespür dafür, wann ein harter Schriftsatz angebracht ist und wann ein ruhiges Gespräch mehr bewirkt.

Für Arbeitnehmer

Oft merken Sie schon früh, dass sich etwas anbahnt – die Atmosphäre ändert sich, erste Kritikgespräche häufen sich, ein Aufhebungsvertrag wird „angeboten". Wer sich in dieser Phase rechtzeitig Rat sucht, kann nicht nur die Situation besser einschätzen, sondern auch die eigene Position deutlich verbessern. Warten Sie nicht, bis die Kündigung im Briefkasten liegt.

Für kleinere und mittlere Unternehmen

Viele arbeitsrechtliche Fehler passieren nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis der formalen Anforderungen. Gerade in kleineren Betrieben ohne eigene Personalabteilung ist eine kurze anwaltliche Begleitung vor heiklen Entscheidungen – Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Änderungskündigung – fast immer günstiger als die Reparatur im Nachgang.

Einigung statt Eskalation

Wenn das Arbeitsverhältnis noch fortgeführt werden soll, ist jedes Schreiben ein potenzieller Brandbeschleuniger. Ich gehe hier mit Augenmaß vor und suche Lösungen, die die Sache klären, ohne das Verhältnis dauerhaft zu vergiften. Wo eine Trennung unvermeidlich ist, steht eine faire und korrekte Abwicklung im Vordergrund.

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