Online-Scheidung
Die Vorbereitung einer Scheidung ist vollständig online möglich – bequem, diskret und ohne zusätzlichen Termin in meiner Kanzlei. Zur Verhandlung selbst müssen Sie allerdings persönlich bei Gericht erscheinen.
Wichtig: Zur Scheidung müssen Sie persönlich bei Gericht erscheinen. Die Vorbereitungen können aber online erfolgen – ohne persönlichen Termin in meiner Kanzlei.
In 11 Schritten zur einvernehmlichen Lösung.
Der Prozess gliedert sich in drei klare Phasen – von der unverbindlichen Vorbereitung bis zum Scheidungstermin bei Gericht.
Unterlagen & Prüfung
Sie senden uns Ihre Formulare, wir bestätigen den Eingang und prüfen bei Bedarf einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Bis hierhin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Unterlagen ausfüllen
Sie füllen den Fragebogen für das Scheidungsverfahren sowie das Informationsblatt aus. Die Formulare können Sie unter Downloads herunterladen. Nach dem Ausfüllen senden Sie die Formulare per E-Mail, Post oder Fax an mich. Die Vollmacht müssen Sie noch nicht mitsenden – dies kann später erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an meine Mitarbeiterinnen.
Eingangsbestätigung
Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Unterlagen sowie weitere Informationen zum Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleich und verwandten Themen. Es fallen auch jetzt noch keine Kosten an.
Verfahrenskostenhilfe prüfen
Sollten Sie bedürftig sein, informiere ich Sie – damit Sie das Formular über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) herunterladen, ausfüllen und mir zukommen lassen können. Können Sie VKH erhalten, zahlen Sie an mich nichts.
Mandat & Scheidungsantrag
Mit Erteilung der Vollmacht kommt der kostenpflichtige Auftrag zustande. Sie erhalten den Antrag als Entwurf zur Freigabe – erst nach Ihrer Zustimmung wird eingereicht.
Vollmacht erteilen & Unterlagen einsenden
Wenn es weitergehen soll, senden Sie mir die Vollmacht, eine Kopie der Eheurkunde sowie den ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu. Erst mit der Vollmacht kommt ein kostenpflichtiger Auftrag zustande.
Entwurf des Scheidungsantrags
Sie erhalten den Scheidungsantrag als Entwurf, prüfen ihn und geben ihn frei – oder teilen Änderungswünsche bzw. Ergänzungen mit. Dies kann per E-Mail oder gerne auch telefonisch erfolgen.
Vorschussrechnung
Mit dem Entwurf des Scheidungsantrags erhalten Sie eine Vorschussrechnung, die sich am Verfahrenswert orientiert (nicht bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe).
Einreichung bei Gericht
Nach Ausgleich der Vorschussrechnung reiche ich den Scheidungsantrag bei Gericht ein.
Zustellung & Scheidungstermin
Nach Überweisung der Gerichtskosten wird der Antrag zugestellt – damit endet rechtlich die Ehezeit. Zum Termin begleite ich Sie persönlich, während meine Mitarbeiterinnen und ich jederzeit für Rückfragen erreichbar bleiben.
Gerichtskostenrechnung
Sie erhalten die Kostenrechnung der Justizkasse zur Überweisung der Gerichtskosten (nicht bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe).
Zustellung & Ende der Ehezeit
Nach Überweisung der Gerichtskosten (oder Bewilligung von VKH) wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zugestellt. Damit endet rechtlich die Ehezeit – wichtig für die Berechnung des Versorgungsausgleichs.
Gerichtstermin
Zum Scheidungstermin begleite ich Sie, sofern dieser bis 100 km entfernt stattfindet, ohne zusätzliche Kosten. Wenn Sie dies wünschen, nehme ich auch bei größeren Entfernungen gegen Erstattung zusätzlicher Kosten den Termin mit Ihnen wahr. Eventuell besteht auch die Möglichkeit der Scheidung per Videokonferenz.
Durchgehende Betreuung
Während des gesamten Verfahrens stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und ich für Rückfragen zur Verfügung.
Online ausfüllen
Fragebogen direkt im Browser ausfüllen und per Klick an die Kanzlei übermitteln – bequem und ohne Ausdruck.
PDF herunterladen
Fragebogen, Informationsblatt und Vollmacht finden Sie gesammelt im Download-Bereich.