Zum Hauptinhalt springen
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 6, 01796 Pirna 03501 / 491 66 40
Mo–Do 08–12 / 13–14:30, Fr 08–12 Uhr
Online-Scheidung

Online-Scheidung: Ablauf, Kosten und Dauer

Die Vorbereitung einer Scheidung ist vollständig online möglich – bequem, diskret und ohne zusätzlichen Termin in meiner Kanzlei in Pirna. Zum Gerichtstermin müssen Sie in der Regel persönlich erscheinen; dorthin begleite ich Sie.

Kostenfrei und unverbindlich – ein Auftrag entsteht erst mit Ihrer Vollmacht.

Kein Kanzleibesuch
Vorbereitung komplett online – deutschlandweit möglich.
Kostenlos starten
Erst mit erteilter Vollmacht entsteht ein Auftrag.
Persönliche Begleitung
Zum Gerichtstermin bin ich an Ihrer Seite.

Wichtig: Zum Scheidungstermin ordnet das Familiengericht in der Regel Ihr persönliches Erscheinen an. Eine Teilnahme per Video kann das Gericht zulassen – einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Vorbereitungen können aber vollständig online erfolgen – ohne persönlichen Termin in meiner Kanzlei.

Kurz erklärt

Wie läuft eine Online-Scheidung ab?

  1. Sie füllen den Fragebogen zur Scheidung online aus oder senden ihn als PDF – noch kostenfrei.
  2. Ich bestätige den Eingang und prüfe, ob Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt.
  3. Sie senden Vollmacht, Heiratsurkunde und den Fragebogen zum Versorgungsausgleich – erst jetzt entsteht ein Auftrag.
  4. Sie prüfen den Entwurf des Scheidungsantrags und geben ihn frei.
  5. Ich reiche den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein; nach Zahlung der Gerichtskosten wird er Ihrem Ehepartner zugestellt.
  6. Im Gerichtstermin wird die Ehe geschieden – verzichten beide Seiten auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig.

Alle 11 Schritte im Detail finden Sie unten unter Der Ablauf.

Grundlagen

Was ist eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung ist keine eigene Verfahrensart. Der Begriff beschreibt nur, wie Sie mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten: Fragebogen, Unterlagen und Vollmacht übermitteln Sie per E-Mail, Post oder Fax, Rückfragen klären wir telefonisch. Das Verfahren vor dem Familiengericht ist dasselbe wie bei jeder anderen Scheidung. Das Gericht entscheidet durch Beschluss, und dieser wird auf demselben Weg rechtskräftig.

Deshalb gelten auch dieselben gesetzlichen Gebühren. Was Sie sparen, sind Wege und Zeit: Für die Vorbereitung müssen Sie nicht in die Kanzlei kommen.

Voraussetzungen

Wann ist eine Online-Scheidung möglich?

  • Trennungsjahr: Geschieden wird eine Ehe, die gescheitert ist (§ 1565 BGB). Das Gesetz geht davon unwiderlegbar aus, wenn Sie seit einem Jahr getrennt leben und Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmt oder sie ebenfalls beantragt. Nach drei Jahren Trennung gilt das auch ohne Zustimmung (§ 1566 BGB).
  • Einvernehmen: Am besten eignet sich die Online-Scheidung, wenn Sie beide die Scheidung wollen. Die Zustimmung kann allerdings bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung widerrufen werden.
  • Trennung in derselben Wohnung: Sie können auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben, wenn Sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen (§ 1567 BGB). Ein kurzes Zusammenleben, um sich zu versöhnen, unterbricht das Trennungsjahr nicht.
  • Härtefall: Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen in der Person des anderen eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB). Das muss dargelegt und bewiesen werden – darüber spreche ich lieber persönlich mit Ihnen.
  • Unterlagen: Heiratsurkunde, gegebenenfalls Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, dazu Angaben, ob Sie Sorge, Umgang, Unterhalt, Ehewohnung und Haushalt bereits geregelt haben (§ 133 FamFG). Das meiste davon fragt der Fragebogen ab.
Der Ablauf

In 11 Schritten zur einvernehmlichen Lösung.

Der Prozess gliedert sich in drei klare Phasen – von der unverbindlichen Vorbereitung bis zum Scheidungstermin bei Gericht.

I
Phase 1 Kostenlos & unverbindlich

Unterlagen & Prüfung

Sie senden uns Ihre Formulare, wir bestätigen den Eingang und prüfen bei Bedarf einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Bis hierhin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

01
Schritt 1
Ihr Schritt

Unterlagen ausfüllen

Sie füllen den Fragebogen für das Scheidungsverfahren sowie das Informationsblatt aus. Die Formulare können Sie unter Downloads herunterladen. Nach dem Ausfüllen senden Sie die Formulare per E-Mail, Post oder Fax an mich. Die Vollmacht müssen Sie noch nicht mitsenden – dies kann später erfolgen. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an meine Mitarbeiterinnen.

02
Schritt 2
Kanzlei

Eingangsbestätigung

Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Unterlagen sowie weitere Informationen zum Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleich und verwandten Themen. Es fallen auch jetzt noch keine Kosten an.

03
Schritt 3
Kanzlei

Verfahrenskostenhilfe prüfen

Sollten Sie bedürftig sein, informiere ich Sie – damit Sie das Formular über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) herunterladen, ausfüllen und mir zukommen lassen können. Können Sie VKH erhalten, zahlen Sie an mich nichts.

II
Phase 2 Kostenpflichtiger Auftrag

Mandat & Scheidungsantrag

Mit Erteilung der Vollmacht kommt der kostenpflichtige Auftrag zustande. Sie erhalten den Antrag als Entwurf zur Freigabe – erst nach Ihrer Zustimmung wird eingereicht.

04
Schritt 4
Ihr Schritt

Vollmacht erteilen & Unterlagen einsenden

Wenn es weitergehen soll, senden Sie mir die Vollmacht, eine Kopie der Eheurkunde sowie den ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu. Erst mit der Vollmacht kommt ein kostenpflichtiger Auftrag zustande.

05
Schritt 5
Kanzlei

Entwurf des Scheidungsantrags

Sie erhalten den Scheidungsantrag als Entwurf, prüfen ihn und geben ihn frei – oder teilen Änderungswünsche bzw. Ergänzungen mit. Dies kann per E-Mail oder gerne auch telefonisch erfolgen.

06
Schritt 6
Kanzlei

Vorschussrechnung

Mit dem Entwurf des Scheidungsantrags erhalten Sie eine Vorschussrechnung, die sich am Verfahrenswert orientiert (nicht bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe).

07
Schritt 7
Kanzlei

Einreichung bei Gericht

Nach Ausgleich der Vorschussrechnung reiche ich den Scheidungsantrag bei Gericht ein.

III
Phase 3 Gerichtsverfahren

Zustellung & Scheidungstermin

Nach Überweisung der Gerichtskosten wird der Antrag zugestellt – damit endet rechtlich die Ehezeit. Zum Termin begleite ich Sie persönlich, während meine Mitarbeiterinnen und ich jederzeit für Rückfragen erreichbar bleiben.

08
Schritt 8
Ihr Schritt

Gerichtskostenrechnung

Sie erhalten die Kostenrechnung der Justizkasse zur Überweisung der Gerichtskosten (nicht bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe).

09
Schritt 9
Gericht

Zustellung & Ende der Ehezeit

Nach Überweisung der Gerichtskosten (oder Bewilligung von VKH) wird der Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zugestellt. Damit endet rechtlich die Ehezeit – wichtig für die Berechnung des Versorgungsausgleichs.

10
Schritt 10
Kanzlei

Gerichtstermin

Zum Scheidungstermin begleite ich Sie, sofern dieser bis 100 km entfernt stattfindet, ohne zusätzliche Kosten. Wenn Sie dies wünschen, nehme ich auch bei größeren Entfernungen gegen Erstattung zusätzlicher Kosten den Termin mit Ihnen wahr. Eventuell besteht auch die Möglichkeit der Scheidung per Videokonferenz.

11
Schritt 11
Kanzlei

Durchgehende Betreuung

Während des gesamten Verfahrens stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und ich für Rückfragen zur Verfügung.

Kosten

Was kostet eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung kostet genauso viel wie jede andere Scheidung. Gerichts- und Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Verfahrenswert: dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zuzüglich eines Werts für den Versorgungsausgleich. Bis Sie mir die Vollmacht erteilen, entstehen keine Kosten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt, ohne Kinder und mit zwei Rentenanrechten (je Ehegatte die gesetzliche Rente) ergeben sich zum Beispiel:

2.500 € netto im Monat
2.307,49 €
Gesamtkosten: Gericht und ein Anwalt
davon Antragsteller/in 2.046,99 €
4.000 € netto im Monat
2.978,75 €
Gesamtkosten: Gericht und ein Anwalt
davon Antragsteller/in 2.634,75 €
6.000 € netto im Monat
3.428,00 €
Gesamtkosten: Gericht und ein Anwalt
davon Antragsteller/in 3.023,00 €

Die Gerichtskosten zahlt zunächst der Antragsteller als Vorschuss; am Ende tragen beide Ehegatten je die Hälfte, die Anwaltskosten jeder für seinen eigenen Anwalt. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht – das prüfe ich zu Beginn kostenfrei. Ihre eigenen Kosten schätzen Sie mit dem Scheidungskosten-Rechner. Wie sich die Beträge zusammensetzen und wie Sie Kosten sparen, lesen Sie im Ratgeber Was kostet eine Scheidung?

Dauer

Wie lange dauert eine Online-Scheidung?

Online ist nur die Vorbereitung – das Verfahren bei Gericht dauert so lange wie bei jeder Scheidung. In Sachsen waren es 2025 im Durchschnitt 10,1 Monate (Statistisches Bundesamt). Etwa ein Drittel der sächsischen Scheidungen war nach spätestens sechs Monaten abgeschlossen, gut ein Viertel dauerte länger als ein Jahr.

Oft bestimmt der Versorgungsausgleich die Dauer, weil das Gericht Auskünfte bei allen Versorgungsträgern einholt. Sind seit Zustellung des Scheidungsantrags drei Monate vergangen und haben Sie beide alles Erforderliche für die Auskünfte getan, können Sie gemeinsam beantragen, den Versorgungsausgleich abzutrennen und die Ehe vorab zu scheiden (§ 140 FamFG). Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen hilft, unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Rechtskraft

Ist eine Online-Scheidung rechtskräftig?

Ja – genauso wie jede andere Scheidung. Das Familiengericht spricht die Scheidung durch Beschluss aus. Verzichten beide Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Diesen Verzicht kann nur ein Anwalt erklären: Hat Ihr Ehepartner keinen eigenen Anwalt, wird der Beschluss erst nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist rechtskräftig (§ 63 FamFG).

Die Versorgungsträger können die Entscheidung zum Versorgungsausgleich anfechten. Der Ausspruch der Scheidung selbst kann damit aber nicht angegriffen werden (§ 145 Abs. 3 FamFG).

Gerichtstermin

Termin vor Ort oder per Video?

Das Familiengericht soll das persönliche Erscheinen beider Ehegatten anordnen und sie anhören (§ 128 FamFG); haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, auch zu Sorge und Umgang. Bei Verhinderung oder großer Entfernung kann die Anhörung auch durch ein anderes Amtsgericht erfolgen.

Sie können beantragen, per Video an der Verhandlung teilzunehmen (§ 128a ZPO). Das Gericht entscheidet darüber im Einzelfall, auch abhängig von seiner technischen Ausstattung – einen Anspruch auf einen Videotermin gibt es nicht. Zum Termin vor Ort begleite ich Sie bis 100 km Entfernung ohne zusätzliche Kosten, bei größeren Entfernungen auf Wunsch gegen Erstattung der Mehrkosten.

Zuständiges Gericht

Online-Scheidung deutschlandweit

Welches Familiengericht zuständig ist, hängt nicht vom Sitz der Kanzlei ab, sondern von Ihrer Lebenssituation (§ 122 FamFG): vorrangig das Gericht, in dessen Bezirk ein Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt, sonst das Gericht am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt, wenn einer von Ihnen noch dort wohnt, danach das am gewöhnlichen Aufenthalt des Antragsgegners. Ich kann Sie vor jedem Familiengericht in Deutschland vertreten.

Für Pirna, Heidenau und den früheren Landkreis Sächsische Schweiz ist in der Regel das Amtsgericht Pirna – Familiengericht zuständig. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt und hat Ihr Anwalt seinen Sitz außerhalb des Gerichtsbezirks, wird er nur beigeordnet, soweit dadurch keine Mehrkosten entstehen (§ 121 Abs. 3 ZPO in Verbindung mit § 113 Abs. 1 FamFG).

Grenzen

Wann eine Online-Scheidung nicht passt

  • Streit über Folgesachen: Wollen Sie oder Ihr Ehepartner Unterhalt, Zugewinn oder die Wohnung im Verfahren gerichtlich klären lassen, braucht jeder einen eigenen Anwalt. Die Kommunikation kann trotzdem online laufen, der Kostenvorteil „ein Anwalt“ entfällt aber.
  • Gemeinsame Kinder mit offenen Fragen: Eine Online-Scheidung mit Kindern ist möglich. Sind Sorge oder Umgang streitig, sollten wir das Vorgehen persönlich besprechen.
  • Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres – sie muss im Einzelnen dargelegt und bewiesen werden.
  • Keine Zustimmung Ihres Ehepartners bei weniger als drei Jahren Trennung – dann muss das Scheitern der Ehe dargelegt werden.
  • Ehepartner ohne Anwalt: Die Scheidung ist dann möglich, wird aber erst einen Monat nach Zustellung des Beschlusses rechtskräftig.

Auch dann begleite ich Sie gern – nur eben mit einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Pirna.

Online ausfüllen

Fragebogen direkt im Browser ausfüllen und per Klick an die Kanzlei übermitteln – bequem und ohne Ausdruck.

Zum Online-Formular

PDF herunterladen

Fragebogen, Informationsblatt und Vollmacht finden Sie gesammelt im Download-Bereich.

Zu den Downloads
Häufige Fragen

Fragen zur Online-Scheidung

Ja. „Online“ ist nur der Weg zum Anwalt. Das Verfahren vor dem Familiengericht ist dasselbe wie bei jeder Scheidung, und es endet mit demselben gerichtlichen Scheidungsbeschluss. Er wird auf demselben Weg rechtskräftig – durch Rechtsmittelverzicht im Termin oder nach Ablauf der Beschwerdefrist.

In der Regel ja. Das Familiengericht soll das persönliche Erscheinen beider Ehegatten anordnen und sie anhören. Das Gericht kann die Teilnahme per Video zulassen – einen Anspruch darauf gibt es nicht. Zum Termin bis 100 km Entfernung begleite ich Sie ohne zusätzliche Kosten.

Für die Zustimmung zur Scheidung nicht. Ohne eigenen Anwalt kann Ihr Ehepartner aber keine eigenen Anträge stellen und nicht wirksam auf Rechtsmittel verzichten. Die Scheidung wird dann erst nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist rechtskräftig.

Genauso viel wie jede andere Scheidung, denn es gelten dieselben gesetzlichen Gebühren. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 € im Monat und zwei Rentenanrechten (je Ehegatte die gesetzliche Rente) kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt zum Beispiel 2.978,75 € insgesamt; davon trägt der Antragsteller 2.634,75 €. Mehr dazu im Ratgeber Was kostet eine Scheidung?.

So lange wie jede andere Scheidung: In Sachsen dauerte ein Scheidungsverfahren 2025 im Durchschnitt 10,1 Monate. Oft hängt die Dauer davon ab, wie schnell die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen.

Ja. Das Gericht hört Sie dann im Termin auch zur elterlichen Sorge und zum Umgang an, und im Scheidungsantrag sind Angaben zu den Kindern nötig. Sind Sorge oder Umgang streitig, bespreche ich das Vorgehen lieber persönlich mit Ihnen.

Ja. Getrennt leben können Sie auch innerhalb derselben Wohnung (§ 1567 BGB) – entscheidend ist, dass Sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Ein kurzes Zusammenleben, um sich zu versöhnen, unterbricht das Trennungsjahr nicht.

Das richtet sich nach § 122 FamFG – vorrangig nach dem Wohnort der gemeinsamen minderjährigen Kinder, sonst nach dem letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt oder dem gewöhnlichen Aufenthalt des Antragsgegners. Der Sitz meiner Kanzlei spielt dafür keine Rolle; ich kann Sie vor jedem Familiengericht in Deutschland vertreten.

Online-Scheidung

Bereit für den ersten Schritt?

Füllen Sie den Fragebogen online aus – bis zur Vollmacht entstehen keine Kosten. Bei Fragen erreichen Sie meine Mitarbeiterinnen und mich telefonisch.