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Fachgebiet

Erbrecht

Vorsorgevollmacht, Testament, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung – vorausschauende Gestaltung für Sie und Ihre Familie, einfühlsam und mit Blick auf das Ganze.

Vorsorge zu Lebzeiten und Patientenverfügung

Im Bereich des Erbrechts müssen Sie schon zu Lebzeiten in vielfacher Hinsicht Regelungen treffen, bei denen ich gerne helfe. Es geht hierbei unter anderem um die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung – zwei Dokumente, die dafür sorgen, dass im Fall einer schweren Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen nicht Fremde, sondern die Menschen Ihres Vertrauens für Sie entscheiden.

Wer keine Vorsorgevollmacht errichtet hat, bekommt im Ernstfall vom Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellt – das lässt sich mit einer rechtzeitigen, sorgfältig formulierten Vollmacht zuverlässig vermeiden. Gerne berate ich Sie dazu, welche Regelungen in Ihrer Situation sinnvoll sind und wie Sie Ihren Angehörigen im Ernstfall Klarheit und Handlungsfähigkeit verschaffen.

Testament und Patchworkfamilien

Ein weiterer Themenkomplex ist das Testament, bei dem an vieles zu denken ist – unter anderem an das Steuerrecht, den Pflichtteil und die Testamentsvollstreckung. Fehler oder Lücken in einem Testament fallen erst dann auf, wenn sie nicht mehr korrigiert werden können. Umso wichtiger ist eine durchdachte Gestaltung, die alle wesentlichen Konstellationen berücksichtigt.

Besondere Bedeutung hat das Thema bei den sogenannten Patchworkfamilien. Dort soll oft zwischen den leiblichen Kindern und den Kindern des Partners nicht unterschieden werden – das Gesetz kennt diese Wünsche im Erb-, Familien- und Steuerrecht jedoch bis heute nicht. Wer in einer solchen Konstellation alles einfach laufen lässt, erreicht in aller Regel genau das Gegenteil dessen, was er sich eigentlich gewünscht hat. Eine Beratung ist hier dringend geboten, und zwar möglichst früh.

Auch Streitigkeiten nach dem Tod um das Erbe, den Pflichtteil oder die Abwicklung der Erbschaft benötigen Unterstützung und Einfühlungsvermögen. Ich berate und helfe gern mit umfassender Fachkenntnis und mit Rücksicht auf die in der Regel sehr emotionale Problematik.


Unsere Leistungen im Erbrecht

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Vorsorgevollmacht
Damit im Ernstfall die Menschen Ihres Vertrauens für Sie entscheiden – und nicht ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Patientenverfügung
Schriftliche Festlegung, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall schwerer Erkrankung wünschen – oder nicht.
Testament & Erbfolge
Gestaltung von Testamenten unter Berücksichtigung von Pflichtteil, Steuerrecht und Testamentsvollstreckung – besonders wichtig bei Patchworkfamilien.
Pflichtteil & Erbauseinandersetzung
Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Unterstützung bei der Abwicklung der Erbschaft.
Rechtzeitig vorsorgen
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah.
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Häufige Fragen zum Erbrecht

Weil Ehepartner – entgegen einem weit verbreiteten Irrtum – einander nicht automatisch in allen rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten vertreten dürfen. Ohne Vorsorgevollmacht kann das Betreuungsgericht im Ernstfall einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der nicht unbedingt der eigene Ehepartner ist. Eine frühzeitige, sorgfältig formulierte Vollmacht verhindert das.
Grundsätzlich ja – ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament ist formwirksam. Ob es allerdings auch das erreicht, was Sie sich wünschen, ist eine ganz andere Frage. Gerade bei Patchworkfamilien, Unternehmensvermögen, Immobilien oder steuerlich relevanten Vermögen ist eine Beratung dringend zu empfehlen, bevor das Testament errichtet wird.
Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt sind. Ein vollständiger Ausschluss ist nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich. Wohl aber gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, um Pflichtteilsansprüche zu reduzieren oder in ihrer Wirkung abzumildern – dafür ist jedoch eine sorgfältige Planung nötig.
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht in vielen Familien nicht dem, was die Beteiligten eigentlich gewollt hätten – insbesondere in Patchworkfamilien, bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder wenn besondere Regelungen zum Familienheim oder Unternehmen gewünscht sind. „Alles laufen zu lassen" ist deshalb in den seltensten Fällen eine gute Strategie.

Erbrecht ist Lebensplanung

Erbrecht wird oft mit dem Tod assoziiert – tatsächlich beginnt eine gute erbrechtliche Beratung aber viel früher. Es geht um Fragen, die im Kern etwas sehr Lebensnahes berühren: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wer soll welchen Teil des gemeinsam Aufgebauten erhalten? Wie kann ich meine Familie vor späteren Streitigkeiten schützen? Und wie kann ich vermeiden, dass genau das Gegenteil dessen passiert, was ich eigentlich wollte? Was muss ich steuerlich beachten? Wie kann ich Vermögen schon zu Lebzeiten steuerneutral weitergeben? Wie kann ich durch rechtzeitige Vermögensübertragungen Pflichtteilsrechte vermeiden?

Vorsorge statt Nachsorge

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sind die drei zentralen Bausteine privater Rechtsvorsorge. Sie kosten zu Lebzeiten wenig Aufwand, bewahren aber Angehörige im Ernstfall vor erheblichem Stress, langen gerichtlichen Verfahren und vermeidbaren Kosten. Aus der Beratungspraxis weiß ich, wie groß der Unterschied zwischen einem vorbereiteten und einem unvorbereiteten Fall ist.

Patchworkfamilien brauchen individuelle Lösungen

Moderne Familienstrukturen sind komplexer geworden, das Erbrecht hat damit aber nicht Schritt gehalten. Ohne ausdrückliche Regelung werden Stief- und Schwiegerkinder rechtlich ganz anders behandelt als leibliche Kinder – auch wenn das Verhältnis über Jahre gewachsen ist. Wer das nicht will, muss es schriftlich festhalten.

Wenn es zum Streit kommt

Auch bei guten Familienverhältnissen kann es im Erbfall zum Streit kommen. Pflichtteilsansprüche, unklare Testamente, mehrere Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen: Ich begleite Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und bei der Abwicklung einer Erbengemeinschaft – mit dem Bewusstsein dafür, dass hinter jedem Nachlass auch eine emotionale Geschichte steht.

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