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Fachgebiet

Anwalt für Familienrecht in Pirna

Ihr Scheidungsanwalt in Pirna: Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht – einfühlsam und mit Blick auf das Ganze. Auf Wunsch auch als Online-Scheidung.

Scheidungsanwalt in Pirna: Trennung und Scheidung

Eine Trennung wirft viele Fragen auf einmal auf: Wann kann ich mich scheiden lassen? Was kostet das? Wer bleibt in der Wohnung, wer zahlt Unterhalt, wie geht es mit den Kindern weiter? Seit 2005 berate und vertrete ich in meiner Kanzlei in Pirna Mandantinnen und Mandanten aus Pirna, Heidenau, der Sächsischen Schweiz und Dresden in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung.

Wollen Sie beide die Scheidung, lässt sich vieles unkompliziert regeln. Die Vorbereitung ist auch als Online-Scheidung möglich – ganz ohne Termin in der Kanzlei. Den ersten Schritt machen Sie mit dem Fragebogen zur Scheidung, den Sie direkt online ausfüllen können; bis zur Erteilung der Vollmacht entstehen Ihnen keine Kosten.

Nach der Trennung: Unterhalt, Sorgerecht, Scheidung

Im Bereich des Familienrechts stehen klassisch die Probleme nach einer Trennung der Ehepartner an. Hier sind Fragen zum Unterhalt des Ehepartners, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich sowie zur Scheidung zu besprechen und zu klären. Jede dieser Fragen hat ihre eigenen Voraussetzungen, Berechnungsweisen und Fristen – und sie hängen in der Praxis eng miteinander zusammen.

Ähnliche Fragen bestehen auch, wenn keine Ehe geschlossen wurde. Immer häufiger geht es dabei um das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter, getrennt lebender Eltern – eine Konstellation, die das Gesetz inzwischen anders behandelt als noch vor wenigen Jahren.

Ein Rechtsanwalt muss im Familienrecht sehr auf den jeweiligen Einzelfall eingehen. Standardlösungen verbieten sich in diesem Bereich noch mehr als in allen anderen Rechtsbereichen. In keinem anderen Bereich ist so das ganze Leben betroffen, sodass viel Einfühlungsvermögen gefordert ist – zumal die Emotionen oftmals den Blick auf die Realität trüben oder auch versperren.

Mehr als nur Familienrecht

Neben den rein familienrechtlichen Themen muss bei einer Trennung auch vieles mehr geklärt werden. Was passiert etwa mit einem gemeinsamen Haus oder einer gemeinsamen Eigentumswohnung? Welche mietvertraglichen Änderungen müssen folgen, wenn einer der Partner auszieht? Wie sieht es zukünftig steuerrechtlich aus – etwa beim Wechsel der Steuerklassen? Und welche erbrechtlichen Folgen ergeben sich aus der Trennung und später der Scheidung?

Aufgrund meines breiten Beratungsspektrums kann ich Ihnen umfassend mit Rat und Tat sowie viel Einfühlungsvermögen zur Seite stehen, damit Sie den neuen Lebensabschnitt bewältigen können. Gerade weil ich auch im Miet-, Erb- und Insolvenzrecht tätig bin, lassen sich die oft übersehenen Verzahnungen zwischen diesen Themen frühzeitig erkennen und mitbedenken.

Auf Wunsch kann auch eine Online-Scheidung erfolgen. Der Ablauf ist unter „Online-Scheidung" ausführlich beschrieben.

Ratgeber: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Verfahrenskostenhilfe und drei durchgerechnete Beispiele finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Scheidung? →

Unsere Leistungen im Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Scheidung
Durchführung des Scheidungsverfahrens – auf Wunsch auch als Online-Scheidung, bei der die Vorbereitungen ohne persönlichen Kanzleitermin möglich sind.
Unterhalt
Ehegatten- und Kindesunterhalt: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr – auf Basis aktueller Düsseldorfer Tabelle und Rechtsprechung.
Sorgerecht & Umgang
Gemeinsames Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung und Umgangsregelung – auch für nicht verheiratete, getrennt lebende Eltern.
Zugewinn & Versorgungsausgleich
Klärung des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs – damit die finanziellen Folgen der Ehe fair auseinandergesetzt werden.
Trennung oder Scheidung?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah.
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Häufige Fragen zum Familienrecht

Das hängt von Ihrer Lebensplanung ab. Rechtlich wird die Ehe erst mit der Scheidung beendet – die bloße Trennung hat andere Folgen (Trennungsunterhalt, getrennte Veranlagung, aber weiterhin bestehende Ehe). Was für Sie sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch. Standardlösungen verbieten sich hier besonders.
Die Vorbereitungen – Fragebogen, Vollmacht, Kommunikation – erfolgen ohne persönlichen Kanzleitermin. Der Scheidungstermin selbst findet allerdings bei Gericht statt, dort müssen Sie persönlich erscheinen. Zu einem Termin bis 100 km Entfernung begleite ich Sie selbst, ohne zusätzliche Kosten. Wenn Sie dies wünschen, nehme ich auch bei größeren Entfernungen gegen Erstattung zusätzlicher Kosten den Termin mit Ihnen wahr. Eventuell besteht auch die Möglichkeit der Scheidung per Videokonferenz.
Das ist eine der wichtigsten Fragen nach einer Trennung – und eine, die über das reine Familienrecht hinausreicht. Je nach Eigentumsverhältnis, Finanzierung und Wohnsituation kommen sehr unterschiedliche Lösungen in Betracht: Auszahlung, Verkauf, Teilungsversteigerung, gemeinsame Fortführung. Auch mietrechtliche und steuerliche Fragen spielen eine Rolle. Dies sollte frühzeitig und gemeinsam betrachtet werden.
Die Kosten richten sich nach gesetzlichen Gebühren und dem Verfahrenswert, der vor allem vom gemeinsamen Nettoeinkommen abhängt. Eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet bei 2.500 bis 6.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen im Monat rund 2.300 bis 3.450 € insgesamt für Gericht und Anwalt; davon trägt der Antragsteller rund 2.050 bis 3.000 €. Beispielrechnungen finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Scheidung?, Ihre eigenen Kosten berechnen Sie mit dem Scheidungskosten-Rechner.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht. Anwaltlich vertreten sein muss, wer Anträge stellt; der Scheidung zustimmen kann Ihr Ehepartner ohne eigenen Anwalt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Möchte er eigene Anträge stellen, etwa zum Unterhalt, oder im Termin auf Rechtsmittel verzichten, braucht er einen eigenen Anwalt. Ich vertrete immer nur einen der Ehegatten.
Ja. Wer über geringe Einkünfte verfügt, kann Verfahrenskostenhilfe erhalten – je nach Einkommen ganz ohne eigene Zahlungen oder gegen Monatsraten. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, prüfe ich gemeinsam mit Ihnen und helfe beim Ausfüllen des entsprechenden Formulars.

Warum Einfühlungsvermögen im Familienrecht so wichtig ist

In keinem anderen Rechtsgebiet ist so das ganze Leben betroffen wie im Familienrecht. Es geht um Kinder, um das gemeinsam aufgebaute Zuhause, um wirtschaftliche Existenz, um Erinnerungen – und es geht um Menschen, die sich einmal etwas gemeinsam aufbauen wollten. Genau deshalb verbieten sich Standardlösungen noch stärker als anderswo. Jede Entscheidung muss zum konkreten Einzelfall passen, zu den beteiligten Personen, zu den Kindern, zur finanziellen Situation.

Emotionen trüben oder versperren in dieser Situation oft den Blick auf die Realität. Ein guter Familienanwalt ist deshalb nicht der, der die härtesten Schriftsätze schreibt, sondern der, der Ihnen hilft, klar zu sehen – und trotzdem mit dem nötigen Feingefühl auftritt.

Vernetzt mit anderen Rechtsgebieten

Eine Trennung wirft Fragen auf, die weit über das Familienrecht hinausreichen: mietrechtlich (wer bleibt in der Wohnung, wer wird aus dem Mietvertrag entlassen?), steuerrechtlich (ab wann wird getrennt veranlagt?), erbrechtlich (muss das Testament angepasst werden?) und gegebenenfalls insolvenzrechtlich. Weil ich in mehreren dieser Bereiche tätig bin, kann ich diese Querverbindungen frühzeitig mitdenken.

Online-Scheidung als unkomplizierte Alternative

Die Online-Scheidung ist keine andere Form der Scheidung, sondern ein anderer Ablauf der Kanzleiarbeit: Unterlagen werden per E-Mail, Post oder Fax ausgetauscht, Rückfragen telefonisch geklärt. Der eigentliche Scheidungstermin findet wie immer vor Gericht statt – dort müssen Sie persönlich erscheinen. Für viele Mandanten, denen der Weg in die Kanzlei schwerfällt, ist das eine spürbare Erleichterung.

Nach der Scheidung ist nicht nach der Scheidung

Auch nach dem rechtskräftigen Beschluss bleiben häufig Themen offen: Unterhaltsanpassungen, Änderungen beim Umgang, steuerliche Folgen, die Auflösung gemeinsamer Vermögenswerte. Ich begleite meine Mandanten – wo gewünscht – auch über das Verfahren hinaus und stehe für Nachfragen zur Verfügung.

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