Verkehrsrecht
Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren – damit aus Unfall und Bußgeld kein zweites Problem wird.
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
Im Verkehrsrecht geht es im zivilrechtlichen Bereich vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen nach Verkehrsunfällen. Die Versicherungen wollen oft mit fadenscheinigen Argumenten immer weniger regulieren, sodass auch bei einfachen Fällen die Bearbeitung ohne anwaltliche Hilfe sehr häufig zu nicht akzeptablen Einbußen für Sie führt.
Neben den reinen Schäden am Fahrzeug sind zahlreiche weitere Positionen gegenüber den Versicherern durchzusetzen: Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und – bei einem Personenschaden – Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Gerade diese Nebenpositionen werden von den Versicherungen regelmäßig gekürzt oder ganz abgelehnt, obwohl sie Ihnen rechtlich zustehen.
Die Regulierungspraxis vieler Versicherungen führt leider dazu, dass ich immer häufiger Klage bei Gericht einreichen muss, um die berechtigten Ansprüche meiner Mandanten durchzusetzen. Das macht eine frühzeitige anwaltliche Begleitung umso wichtiger – je eher die Weichen richtig gestellt werden, desto geringer ist das Risiko später unnötig langer Verfahren.
Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) und Verkehrsstrafverfahren (z. B. Trunkenheitsfahrt) geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten und Fahrverbot oder auch den Entzug der Fahrerlaubnis. Insbesondere für Berufskraftfahrer, die beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, gilt es, jeden einzelnen Punkt zu vermeiden.
Eine Rechtsschutzversicherung sollte gerade im Bereich des Verkehrsrechts bestehen, da es mir damit einfacher ist, Sie ohne Berücksichtigung von Kosten für Gericht, Sachverständige etc. zu beraten und zu vertreten. Viele Verteidigungsmöglichkeiten eröffnen sich erst dann, wenn finanzielle Erwägungen nicht jeden Schritt einschränken müssen.
Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen auch mit Unterstützung externer Sachverständiger – etwa bei der Auswertung von Geschwindigkeitsverstößen, bei Abstandsmessungen oder der Beurteilung von Blutalkohol. Die Kosten für diese externen Sachverständigen trägt in aller Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Warum anwaltliche Hilfe so früh wie möglich
Der häufigste Fehler nach einem Verkehrsunfall ist, die Schadensabwicklung der Versicherung zu überlassen und auf deren Einschätzung zu vertrauen. Die Regulierungspraxis hat sich in den letzten Jahren merklich verschärft: Was früher ohne Diskussion gezahlt wurde, wird heute gekürzt, in Frage gestellt oder ganz abgelehnt. Wer ohne anwaltliche Begleitung verhandelt, bekommt in aller Regel nicht das, was ihm rechtlich zusteht.
Mehr als nur der Fahrzeugschaden
Neben den Reparaturkosten geht es um Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und – bei Verletzten – um Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Jede dieser Positionen hat eigene rechtliche Voraussetzungen und wird von der Versicherung gesondert geprüft. Ohne Kenntnis der Rechtsprechung bleibt hier in vielen Fällen Geld liegen.
Bußgeld: Jeder Punkt zählt
Bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen geht es nicht nur um Geldbußen, sondern vor allem um Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbot und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis. Besonders Berufskraftfahrer sind existenziell betroffen – für sie ist jeder vermiedene Punkt Gold wert.
Technische Prüfung durch Sachverständige
Viele Bußgeldverfahren scheitern an technischen Fragen: Wurde richtig gemessen? Ist das Gerät korrekt geeicht? Wurde der Abstand korrekt ermittelt? Hier arbeite ich mit externen Sachverständigen zusammen, deren Kosten in aller Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.