Zum Hauptinhalt springen
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 6, 01796 Pirna 03501 / 491 66 40
Mo–Do 08–12 / 13–14:30, Fr 08–12 Uhr
Fachgebiet

Verkehrsrecht

Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen und Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren – damit aus Unfall und Bußgeld kein zweites Problem wird.

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall

Im Verkehrsrecht geht es im zivilrechtlichen Bereich vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen nach Verkehrsunfällen. Die Versicherungen wollen oft mit fadenscheinigen Argumenten immer weniger regulieren, sodass auch bei einfachen Fällen die Bearbeitung ohne anwaltliche Hilfe sehr häufig zu nicht akzeptablen Einbußen für Sie führt.

Neben den reinen Schäden am Fahrzeug sind zahlreiche weitere Positionen gegenüber den Versicherern durchzusetzen: Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und – bei einem Personenschaden – Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Gerade diese Nebenpositionen werden von den Versicherungen regelmäßig gekürzt oder ganz abgelehnt, obwohl sie Ihnen rechtlich zustehen.

Die Regulierungspraxis vieler Versicherungen führt leider dazu, dass ich immer häufiger Klage bei Gericht einreichen muss, um die berechtigten Ansprüche meiner Mandanten durchzusetzen. Das macht eine frühzeitige anwaltliche Begleitung umso wichtiger – je eher die Weichen richtig gestellt werden, desto geringer ist das Risiko später unnötig langer Verfahren.

Bußgeld- und Verkehrsstrafverfahren

Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) und Verkehrsstrafverfahren (z. B. Trunkenheitsfahrt) geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten und Fahrverbot oder auch den Entzug der Fahrerlaubnis. Insbesondere für Berufskraftfahrer, die beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, gilt es, jeden einzelnen Punkt zu vermeiden.

Eine Rechtsschutzversicherung sollte gerade im Bereich des Verkehrsrechts bestehen, da es mir damit einfacher ist, Sie ohne Berücksichtigung von Kosten für Gericht, Sachverständige etc. zu beraten und zu vertreten. Viele Verteidigungsmöglichkeiten eröffnen sich erst dann, wenn finanzielle Erwägungen nicht jeden Schritt einschränken müssen.

Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen auch mit Unterstützung externer Sachverständiger – etwa bei der Auswertung von Geschwindigkeitsverstößen, bei Abstandsmessungen oder der Beurteilung von Blutalkohol. Die Kosten für diese externen Sachverständigen trägt in aller Regel Ihre Rechtsschutzversicherung.


Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Schadensregulierung
Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Versicherungen nach einem Verkehrsunfall – inklusive aller Nebenpositionen.
Personenschaden
Schmerzensgeld und Verdienstausfall nach Unfällen mit Verletzten – mit der nötigen Hartnäckigkeit gegenüber den Versicherern.
Bußgeldverfahren
Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten – Vermeidung von Punkten, Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Verkehrsstrafverfahren
Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten und anderen Verkehrsstrafsachen – unter Einbindung qualifizierter Sachverständiger.
Unfall oder Bußgeldbescheid?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah.
Jetzt anfragen

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Weil die Versicherungen mit fadenscheinigen Argumenten immer weniger regulieren. Auch bei einfachen Fällen führt die Bearbeitung ohne anwaltliche Hilfe sehr häufig zu nicht akzeptablen Einbußen. Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten werden regelmäßig gekürzt, obwohl sie Ihnen zustehen.
Dann reiche ich – falls notwendig – Klage bei Gericht ein. Die Regulierungspraxis vieler Versicherungen führt leider dazu, dass dies immer häufiger notwendig wird. Das lässt sich nicht immer vermeiden, ist aber oft der einzige Weg, berechtigte Ansprüche tatsächlich durchzusetzen.
Empfehlenswert ist sie gerade im Verkehrsrecht in jedem Fall. Sie erlaubt eine Beratung und Vertretung, ohne dass Kosten für Gericht oder Sachverständige ständig mitbedacht werden müssen. Auch die Kosten externer Sachverständiger – etwa bei Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen – trägt in aller Regel die Rechtsschutzversicherung.
Oft mehr, als Sie denken. Messverfahren, Abstandsmessungen oder die Auswertung des Blutalkohols lassen sich durch qualifizierte Sachverständige überprüfen. Ziel der Verteidigung ist die Vermeidung von Punkten, Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis – gerade für Berufskraftfahrer kann das existenziell sein.

Warum anwaltliche Hilfe so früh wie möglich

Der häufigste Fehler nach einem Verkehrsunfall ist, die Schadensabwicklung der Versicherung zu überlassen und auf deren Einschätzung zu vertrauen. Die Regulierungspraxis hat sich in den letzten Jahren merklich verschärft: Was früher ohne Diskussion gezahlt wurde, wird heute gekürzt, in Frage gestellt oder ganz abgelehnt. Wer ohne anwaltliche Begleitung verhandelt, bekommt in aller Regel nicht das, was ihm rechtlich zusteht.

Mehr als nur der Fahrzeugschaden

Neben den Reparaturkosten geht es um Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und – bei Verletzten – um Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Jede dieser Positionen hat eigene rechtliche Voraussetzungen und wird von der Versicherung gesondert geprüft. Ohne Kenntnis der Rechtsprechung bleibt hier in vielen Fällen Geld liegen.

Bußgeld: Jeder Punkt zählt

Bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen geht es nicht nur um Geldbußen, sondern vor allem um Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbot und im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis. Besonders Berufskraftfahrer sind existenziell betroffen – für sie ist jeder vermiedene Punkt Gold wert.

Technische Prüfung durch Sachverständige

Viele Bußgeldverfahren scheitern an technischen Fragen: Wurde richtig gemessen? Ist das Gerät korrekt geeicht? Wurde der Abstand korrekt ermittelt? Hier arbeite ich mit externen Sachverständigen zusammen, deren Kosten in aller Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Weitere Fachgebiete