Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Mandantinnen und Mandanten besonders oft stellen – zu Erstberatung, Kosten, Versicherungen und zum Ablauf.
Ablauf & Zusammenarbeit
Am einfachsten per Kontaktformular, telefonisch unter 03501 / 491 66 40 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-rothhaar.de. Meine Mitarbeiterinnen melden sich kurzfristig zurück.
Besprechungstermine sind auf Wunsch auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten möglich. Teilen Sie uns einfach mit, welche Zeiten bei Ihnen passen würden.
Alles, was für Ihren Fall relevant ist: Verträge, Bescheide, Schriftverkehr, Bilder, Belege. Lieber zu viel als zu wenig – ich sortiere mit Ihnen gemeinsam.
Nein. Während des gesamten Verfahrens stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und ich für Rückfragen zur Verfügung.
Gebühren, RVG, Verfahrenskosten
Die Erstberatung ist gesetzlich auf maximal 190 € zzgl. USt gedeckelt (§ 34 RVG). In vielen Fällen bleibt sie darunter – wir sprechen vorab offen über die zu erwartenden Kosten.
Grundlage ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.
Ja – bei unzureichendem Einkommen kann Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Ich prüfe das mit Ihnen gemeinsam und bereite die Unterlagen vor.
Deckungszusage & Abwicklung
Das hängt vom Versicherungsvertrag und vom Rechtsgebiet ab. Ich hole die Deckungsanfrage für Sie ein und rechne im Erfolgsfall direkt mit der Versicherung ab.
Gerade im Verkehrs- und Arbeitsrecht ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie erlaubt eine umfassende Beratung und Vertretung ohne Rücksicht auf Prozesskosten.
Vorbereitung, Ablauf, Verfahren
Die Vorbereitung ja – zum eigentlichen Scheidungstermin müssen Sie jedoch persönlich bei Gericht erscheinen. Den genauen Ablauf finden Sie auf der Seite zur Online-Scheidung.
Erst wenn Sie mir die Vollmacht erteilen. Das Übersenden von Fragebogen und Informationsblatt ist noch kostenfrei.
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.