Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Mandantinnen und Mandanten besonders oft stellen – zu Erstberatung, Kosten, Versicherungen, zum Ablauf und zur Scheidung.
Ablauf & Zusammenarbeit
Am einfachsten per Kontaktformular, telefonisch unter 03501 / 491 66 40 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-rothhaar.de. Meine Mitarbeiterinnen melden sich kurzfristig zurück.
Besprechungstermine sind auf Wunsch auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten möglich. Teilen Sie uns einfach mit, welche Zeiten bei Ihnen passen würden.
Alles, was für Ihren Fall relevant ist: Verträge, Bescheide, Schriftverkehr, Bilder, Belege. Lieber zu viel als zu wenig – ich sortiere mit Ihnen gemeinsam.
Nein. Während des gesamten Verfahrens stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und ich für Rückfragen zur Verfügung.
Gebühren, RVG, Verfahrenskosten
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ohne besondere Vereinbarung auf höchstens 190 € zzgl. USt begrenzt (§ 34 RVG). Über die zu erwartenden Kosten sprechen wir vorab offen.
Grundlage ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis – im gerichtlichen Verfahren nicht unterhalb der gesetzlichen Gebühren.
Ja – bei unzureichendem Einkommen kann Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden. Ich prüfe das mit Ihnen gemeinsam und bereite die Unterlagen vor.
Deckungszusage & Abwicklung
Das hängt vom Versicherungsvertrag und vom Rechtsgebiet ab. Ich hole die Deckungsanfrage für Sie ein und rechne im Erfolgsfall direkt mit der Versicherung ab.
Gerade im Verkehrs- und Arbeitsrecht ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie erlaubt eine umfassende Beratung und Vertretung ohne Rücksicht auf Prozesskosten.
Ablauf, Kosten, Dauer
Die Vorbereitung ja – zum eigentlichen Scheidungstermin ordnet das Gericht in der Regel Ihr persönliches Erscheinen an. Eine Teilnahme per Video kann das Gericht zulassen, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Den genauen Ablauf finden Sie auf der Seite zur Online-Scheidung.
Erst wenn Sie mir die Vollmacht erteilen. Das Übersenden von Fragebogen und Informationsblatt ist noch kostenfrei.
Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach gesetzlichen Gebühren und dem Verfahrenswert – im Kern dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 €. Eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet bei 2.500 bis 6.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen im Monat rund 2.300 bis 3.450 € insgesamt (Gericht und ein Anwalt); davon trägt der Antragsteller rund 2.050 bis 3.000 €. Beispielrechnungen und Spartipps finden Sie im Ratgeber Was kostet eine Scheidung?, Ihre eigenen Kosten berechnen Sie mit dem Scheidungskosten-Rechner.
Nein. Es gelten dieselben gesetzlichen Gebühren wie bei jeder Scheidung. Sie sparen aber Wege und Zeit, weil Sie für die Vorbereitung nicht in die Kanzlei kommen müssen. Wie die Online-Scheidung abläuft, lesen Sie im Ratgeber Online-Scheidung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht: Ihr Ehepartner kann ohne eigenen Anwalt zustimmen. Ohne Anwalt kann er aber keine eigenen Sachanträge stellen, etwa zu Unterhalt oder Zugewinn, und nicht auf Rechtsmittel verzichten – die Scheidung wird dann erst nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist rechtskräftig.
In Sachsen dauerte ein Scheidungsverfahren 2025 im Durchschnitt 10,1 Monate (Statistisches Bundesamt). Häufig bestimmt der Versorgungsausgleich die Dauer, weil das Gericht Auskünfte bei allen Versorgungsträgern einholt.
Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.