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Fachgebiet

Insolvenzrecht

Die Insolvenz – ob Unternehmen oder Verbraucher – muss gut vorbereitet sein. Frühzeitige Beratung schützt vor Strafbarkeit und der Versagung der Restschuldbefreiung.

Gut vorbereitet in die Insolvenz

Die Insolvenz eines Unternehmens oder auch die Verbraucherinsolvenz muss gut vorbereitet sein, um trotz der rein finanziellen Probleme weitere Probleme zu vermeiden. Gerade vor dem Insolvenzantrag eines Unternehmens sind viele rechtliche Fragen zu klären, um eine Strafbarkeit und damit die Versagung der Restschuldbefreiung zu vermeiden. Man kann hier vieles machen – aber auch vieles falsch machen.

Der Antrag auf Durchführung der Verbraucherinsolvenz muss von einer geeigneten Stelle vorbereitet werden, etwa einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt. Wer eigenständig ohne Vorbereitung einen Antrag stellt, riskiert, dass der Antrag zurückgewiesen wird oder spätere Nachteile entstehen, die sich bei rechtzeitiger Beratung leicht hätten vermeiden lassen.

Die Beratung bei einem Rechtsanwalt ist wichtig, bereits bevor die Krise ganz groß wird und schon lange vor der Zahlungsunfähigkeit. Kleine Fehler haben hier große, aber durchaus vermeidbare Folgen – zumal nicht nur das Insolvenzrecht zu berücksichtigen ist, sondern eine Vielzahl weiterer rechtlicher Bereiche wie das Familien- und Erbrecht, um nur diese zu nennen.

Ich unterstütze Sie bei der Problemlösung – nicht mit schnellen Versprechen, sondern mit einer sorgfältigen Bestandsaufnahme und einem realistischen Weg aus der Situation.


Unsere Leistungen im Insolvenzrecht

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Verbraucherinsolvenz
Vorbereitung und Begleitung des Verfahrens als geeignete Stelle – einschließlich des außergerichtlichen Einigungsversuchs.
Unternehmensinsolvenz
Beratung zur Vorbereitung des Insolvenzantrags – mit Blick auf Strafbarkeitsrisiken und den Erhalt der Restschuldbefreiung.
Restschuldbefreiung
Begleitung durch das gesamte Verfahren mit dem Ziel, dass die Restschuldbefreiung nicht an vermeidbaren Fehlern scheitert.
Krisenberatung
Frühzeitige Einschätzung der Lage – noch bevor die Krise groß wird und lange vor der Zahlungsunfähigkeit.
Finanzielle Schieflage?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah.
Jetzt anfragen

Häufige Fragen zum Insolvenzrecht

Deutlich früher, als die meisten denken. Die Beratung sollte bereits gesucht werden, bevor die Krise ganz groß wird und lange vor der Zahlungsunfähigkeit. Wer zu lange wartet, verliert Handlungsspielräume und riskiert – bei Unternehmen – zusätzlich eine Strafbarkeit wegen verspäteter Antragstellung. Ein frühes Gespräch ist in diesem Bereich fast immer der günstigere Weg.
Weil man hier „vieles machen, aber auch vieles falsch machen" kann. Kleine Fehler – falsche Angaben, übersehene Fristen, unüberlegte Vermögensverfügungen in den Monaten vor dem Antrag – können dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird. Der Antrag auf Verbraucherinsolvenz muss zudem von einer geeigneten Stelle, etwa einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt, vorbereitet werden.
Fast immer mehr, als man denkt. Familien- und Erbrecht sind regelmäßig betroffen, aber auch Miet-, Arbeits- und Steuerrecht. Eine isolierte Betrachtung allein aus insolvenzrechtlicher Sicht greift in der Praxis oft zu kurz. Gerade weil ich auch in diesen Bereichen tätig bin, kann ich die Zusammenhänge frühzeitig mitdenken.
Das kann – je nach Verhalten in den Monaten vor dem Antrag – tatsächlich der Fall sein, etwa bei Insolvenzverschleppung oder Vermögensverschiebungen. Genau deshalb sind die Fragen, die vor dem Insolvenzantrag zu klären sind, so wichtig. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, kann diese Risiken in aller Regel sicher vermeiden.

Warum der Zeitpunkt so entscheidend ist

Insolvenz ist in den meisten Fällen kein plötzliches Ereignis, sondern das Ergebnis einer längeren Entwicklung. Umsätze bleiben aus, Rechnungen stapeln sich, einzelne Zahlungen werden verschoben – und irgendwann ist aus einer Liquiditätsenge eine ausgewachsene Krise geworden. Je früher in diesem Prozess beraten wird, desto mehr Wege stehen noch offen. Wer erst handelt, wenn gar nichts mehr geht, hat kaum noch Möglichkeiten der Gestaltung.

Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz ist für viele Betroffene der Weg zurück in ein schuldenfreies Leben – sie setzt aber voraus, dass das Verfahren sauber vorbereitet und durchgezogen wird. Der außergerichtliche Einigungsversuch, die korrekte Antragstellung, die Offenlegung der Vermögensverhältnisse und die Beachtung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase sind entscheidend für die spätere Restschuldbefreiung.

Unternehmensinsolvenz

Bei Unternehmen kommen weitere Fragen hinzu: Wann genau liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor? Welche Zahlungen sind in den letzten Wochen vor dem Antrag rechtlich kritisch? Welche arbeitsrechtlichen, steuerlichen und strafrechtlichen Folgen sind zu bedenken? Diese Fragen sind nicht aus dem Bauchgefühl zu beantworten – sie verlangen eine strukturierte Bestandsaufnahme.

Nicht nur Insolvenzrecht

Eine Insolvenz wirkt regelmäßig in andere Rechtsbereiche hinein. Welche Folgen hat das Verfahren für Unterhaltsansprüche, für einen Erbfall, für eine Mietwohnung oder für einen laufenden Arbeitsvertrag? Eine wirklich belastbare Beratung berücksichtigt diese Querverbindungen von Anfang an.

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