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Fachgebiet

Miet- & Pachtrecht

Das Mietrecht wurde in den letzten Jahren immer komplizierter. Ob Mietvertrag, Kündigung, Nebenkosten oder Gewerbemiete – als Mieter und Vermieter brauchen Sie fundierte Beratung.

Ihr Recht als Mieter oder Vermieter

Das Mietrecht wurde gerade in den letzten Jahren immer komplizierter, was auf zusätzliche gesetzliche Regelungen und die vielfältige Rechtsprechung zurückzuführen ist. Vieles wird hierzu im Internet nicht gut oder oft auch völlig falsch dargestellt. Dadurch ergeben sich Streitigkeiten aber auch Missverständnisse zwischen Mieter und Vermieter. Dies gilt für das Wohnungsmietrecht aber auch das Gewerbemietrecht.

Da ich seit Jahren Mieter und Vermieter sowie Pächter und Verpächter vertrete, kann ich die jeweiligen Problempunkte und möglichen Reaktionen der anderen Seite gut beurteilen. Aufgrund meiner Tätigkeit in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen können übergreifende Beratungen und Bezüge beachtet werden – so kann das Insolvenzrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Familienrecht, das Steuerrecht und vieles mehr in die Beratung einfließen.


Unsere Leistungen im Miet- & Pachtrecht

Wir beraten und vertreten Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

Mietverträge
Welche Regelungen sind wirksam? Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz prüfen.
Kündigung & Räumung
Für Vermieter: Mietrückstände und Wohnungsräumung klären.
Für Mieter: Kündigungen abwehren.
Kaution
Die Rückzahlung der Kaution nach dem Ende des Mietverhältnisses führt in vielen Fällen zu Streitigkeiten.
Pacht- & Gewerbemietrecht
Probleme bei Landpacht, Wegerechten, Pflegeverpflichtungen. Im Gewerbemietrecht: Beratung vor Abschluss langjähriger Verträge.
Mietrechtliches Problem?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns zeitnah.
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Häufige Fragen zum Miet- & Pachtrecht

Eine Räumungsklage dauert in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten, je nach Gericht und Komplexität des Falles. Ein beschleunigtes Verfahren ist in bestimmten Fällen möglich. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und dem voraussichtlichen Zeitrahmen.
Mieterhöhungen sind an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Sie müssen begründet werden – etwa durch den Mietspiegel, ein Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen. Wir prüfen, ob eine Mieterhöhung wirksam ist, und helfen Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Die Erstberatung für Verbraucher ist auf maximal 190,00 € zzgl. MwSt. begrenzt. Bei mir kostet die Erstberatung 200,00 € inklusive Umsatzsteuer. In dem ersten Gespräch klären wir die weiteren voraussichtlichen Kosten transparent.

Wohnungsmietrecht & Gewerbemietrecht

Beim Wohnungsmietrecht geht es vielfach um die Frage, welche Regelungen in Mietverträgen wirksam sind oder wie sie zu verstehen sind. Dies betrifft u.a. die Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz. Mieterhöhungen sind oftmals streitig, aber auch Mietminderungen bei Mängeln. Für Vermieter sind Mietrückstände und die Wohnungsräumung zu klären.

Gewerbemietrecht

Bei dem Gewerbemietrecht ist eine Beratung vor Abschluss eines mehrjährigen Vertrages dringend anzuraten. Auch hier spielt die Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen und den Betriebskosten eine immer größere Rolle. Beachtet werden muss auch oft der Zusammenhang zwischen Mietrückständen und Insolvenzrecht.

Pachtrecht

Das Pachtrecht ist in vielen Bereichen, insbesondere bezüglich der Streitigkeiten, dem Gewerbemietrecht ähnlich. Vielfach geht es aber auch um Probleme bei der Landpacht, so den Wegerechten, Verpflichtungen zur Pflege und weiteren Fragen.

Umfassende Beratung

Aufgrund meiner Tätigkeit in vielen unterschiedlichen Rechtsbereichen können übergreifende Beratungen und Bezüge beachtet werden, was immer mehr notwendig ist. So kann das Insolvenzrecht, das Nachbarschaftsrecht, das Grundstücksrecht, das Nießbrauchsrecht, das Familienrecht, das Steuerrecht und vieles mehr in die Beratung einfließen und hilft Ihnen bei einer umfassenden Lösung.

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